Allgemeine Geschäftsbedingungen (gemäß den Richtlinien der Illustratoren Organisation e. V.)
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem
Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende
Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen,
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Illustrators. Die
Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, auch für
alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich,
insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in
den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen
wird.
2. Aufträge
Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle
sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich
widerspricht.
Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte
heranzuziehen. In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und
sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben
und an den Auftraggeber übertragen.
3. Vergütung
Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden,
einschließlich Präsentationen, Entwürfen und Werkzeichnungen, sind
vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte an der
Werkzeichnung
Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber
versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen
Vergütungsbestandteile angerechnet:
30 % auf die Entwurfsvergütung
30 % auf die Werkzeichnungsvergütung
40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche übertragen werden
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht
unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber
von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt,
so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung
für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers
oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der
Vergütung.
Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie
folgt:
50 % auf die Entwurfsvergütung
50 % auf die Werkzeichnungsvergütung
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind, sofern der Illustrator
umsatzsteuerpflichtig ist. Die Künstlersozialversicherungsabgabe
ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und
nicht in der Vergütung enthalten.
4. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier
Wochen oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die
50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende
Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3
nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator
zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen.
Im Übrigen gilt § 649 BGB.
Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug,
wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne
dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,
entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der
Vergütung.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom
Illustrator anerkannt sind.
5. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung
An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit
vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht,
insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final
Art), die er erstellt oder erstellen lässt, wird nicht übertragen. Alle
dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder
dreidimensionalen Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle,
Dummies, Muster) bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber
wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum
vertragsgemäßen Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz
der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht
zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem Illustrator und ihm. Die Werkstücke sind nach Ende des
Rechts zum Besitz unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der
Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten
Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu
erwerben.
Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe sind nur zur Erleichterung
der Entscheidungsfindung des Auftraggebers und zum internen Gebrauch
durch ihn und den Illustrator bestimmt. Weitergehende Nutzungsrechte
daran werden dem Auftraggeber nicht übertragen. Eine etwaige weiter-
gehende vertragliche Nutzungsrechte-Übertragung bezieht sich, sofern
nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die
abgenommene Werkzeichnung.
Die Leistungen, selbst wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind
oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein
sollten, dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den
Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der
Auftraggeber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur
für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und
räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der
Nutzungsrechte-Übertragung mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarung zumindest nicht über das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang
hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen
Nutzungsrechte-Übertragung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der
Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung
entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem
Illustrator ein Auskunftsanspruch zu.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen
keine (Mit-) Rechte des Auftraggebers, es sei denn, dass dies
ausdrücklich vereinbart worden ist.Rechte an den Leistungen des
Illustrators, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger
Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung des
Illustrators auf den Auftraggeber über.
Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der
digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die
Originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten
oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen,
es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten
Lieferung oder Leistung.
Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der
Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im
Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren
und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber
die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies gesondert
zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder
Namensnennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine
Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche,
Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen,
bleibt unberührt.
Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom
Illustrator zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,
dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während
der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) - nicht Bildelemente tauschender -
Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses
als Sonderleistung berechnet wird.
Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von
Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen
sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten
(z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen,
Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der
Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen
festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den
Vergütungsempfehlungen der I.O. (Illustratoren Organisation e.V.)
orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen
ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der
Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten
hat, nicht durchgeführt, sind - neben der nach Ziffer 4 Absatz 2 in
Verbindung mit § 649 BGB zu zahlenden Teilvergütung - die angefallenen
Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten. Die Vergütung für
Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte
Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten
sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu
entrichten sind.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig
sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen
Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen
Format zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung
dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist
weiter verpflichtet, den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände
hinzuweisen, die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen
bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen
kann, dass sie dem Illustrator unbekannt sind.
Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den
Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und
nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten
in Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung
verlangen.
Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam
Entwicklung-stufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser
Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er
verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu
erbringen.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung
Vor Produktionsbeginn sind die Werkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder
sonstige Vorlagen vom Auftraggeber freizugeben.
Die Produktionsüberwachung durch den Illustrator erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist
der Illustrator berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
9. Lieferung, Lieferzeit
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle
technischen Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen,
Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des
Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies
nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer,
vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten
Kostenaufwand, nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur
Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht
geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die
Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere
Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der
Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit,
unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Illustrator nicht zu
vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer
dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall,
dass sich der Illustrator beim Eintritt einer dieser Ereignisse in
Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
werden dem Auftraggeber angezeigt.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz
verlangen, den er durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend
den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen
darf. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt
hiervon unberührt.
10. Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt
die Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die
Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr
und Rechnung. Die Gefahr geht mit Über-gabe an den Transporteur oder,
falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegen-
nahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen
an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen
erfolgen oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten
oder Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, Haftung
Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt
der Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft seine Illustration nicht den
Geschmack des Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen
des Auftraggebers, so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen.
Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser
die von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen
unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung,
überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat.
Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirm-
darstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit
keinen Mangel dar.
Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er
zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach
erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten
angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn
der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht
beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,soweit keine Ansprüche aus
Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet der Illustrator - gleich aus welchem
Rechtsgrund - nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat,
ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von Verletzungen der Kardinalpflichten
des Illustrators.
Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen,
Service-Provider)lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich
seine Haftung auf das Auswahlverschulden.
Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern der
Illustrator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der
rechtlichen Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen.
Verletzen die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst
rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen
des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnisallein der Auftraggeber.
Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich
der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von
allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator wird jedoch den
Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen,
sobald er von diesen positive Kenntnis erlangt. Insbesondere gilt diese
Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die dem
Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden;
im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche
Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige
erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichemUmfang vorliegen. Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die der Illustrator im Auftrag des
Auftraggebers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältnis ausschließlich beim
Auftraggeber. Wird der Illustrator, gleich aus welchen Gründen, als Störer oder
Verantwortlicher im Sinne des Teledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen,
so stellt ihn der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem
Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
12. Belegmuster
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem
Illustrator fünf bis zehn einwandfreie ungefaltete Belegmuster
unentgeltlich. Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke
der Eigenwerbung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des
Schriftformerfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
berührt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für
Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.